10.03.2025

POLITIK | Das IFEG wird modernisiert, zumindest mal im Bereich des Wohnens

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat in seltener Einmütigkeit der Modernisierung des IFEG zugestimmt und die betreffende Motion überwiesen. ARTISET und der Branchenverband INSOS begrüssen diesen Schritt ausserordentlich. Aber, die Motion fokussiert auf den Wohnbereich. Für eine Modernisierung braucht es zusätzlich eine Reform im zweiten Bereich des IFEG, der Arbeitswelt.

Die Motion zur Modernisierung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) hat der Nationalrat bereits vor einem Jahr mit grossem Mehr angenommen. Mit 40 zu Null Stimmen bei einer Enthaltung hat nun auch der Ständerat nachgezogen und dem Bundesrat den Auftrag für eine Gesetzesrevision erteilt.

Höchste Zeit, das IFEG zu modernisieren

Die Motion fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die hierzu nötige Unterstützung erhalten. Aus heutiger Sicht mutet das bestehende IFEG antiquiert an. Denn als Rahmengesetz fokussiert es ausschliesslich auf ein institutionelles Angebot in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Beschäftigung. Diese einseitige Ausrichtung entspricht nicht mehr der heutigen von der UN-BRK angestossenen Vorstellung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Es braucht eine Reform in den Bereich Wohnen und Arbeit

Auch der im IFEG definierte Bereich Arbeit bedarf einer Revision. Die Dienstleister für Menschen mit Behinderung haben das enge Konzept des IFEG, das einzig auf Arbeitsplätze in Institutionen setzt, soweit möglich erweitert und konzentrieren sich stark auf den Übergang vom ergänzenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitsintegration ist ein wichtiger Standpfeiler geworden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind für eine integrierte Betrachtung von beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichteten Arbeitsintegration aber nicht förderlich. Die Kantone sollen gemäss IFEG zwar Arbeitsangebote zur Verfügung stellen, doch für individuelle Massnahmen ist der Bund über das IVG zuständig. Diese Kompetenzordnung an der Naht- bzw. Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist für die Integration von Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht förderlich. Ein stärkerer Abgleich zwischen kollektiven und individuellen Massnahmen zur Förderung der Arbeitsintegration ist unabdingbar.

Überfällige Schritte zur Sicherstellung einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe

Eine Revision des IFEG muss das Ziel einer koordinierten, möglichst einheitlichen Finanzierung der Unterstützungsleistungen verfolgen, die sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ausrichtet. Damit soll der künstlichen, angebotsorientierten Kategorisierung von ambulanten und stationären Leistungen entgegengewirkt werden und eine möglichst grosse Durchlässigkeit der Leistungen entsprechend dem individuellen Bedarf angestrebt werden
ARTISET und INSOS werden sich weiterhin für eine Modernisierung aller Bereiche des IFEG einsetzen.

24.3003 Motion SGK-N «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen»